Thüringer Besoldungsgesetz: § 67 Übergangsbestimmung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

§ 67 Übergangsbestimmung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes
Soweit für die Übernahme von Leitungsfunktionen eine Zulage nach § 7 Abs. 1 Satz 2 bis 7 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 778, 1035) gezahlt wurde, erhält der Beamte bis zur Verleihung eines seiner Funktion entsprechenden Amtes weiter eine Zulage in entsprechender Anwendung der genannten Regelung. Gleiches gilt, sofern einem Lehrer im Angestelltenverhältnis, dem eine Leitungsfunktion vor Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes endgültig übertragen wurde, diese Zulage nach entsprechenden tarifvertraglichen Vorschriften bis zur Ernennung zum Beamten gewährt wurde.

Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Thüringen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem Wanderparadies und Biathlongebiet in Thüringen. Die wunderbare Stadt Weimarmit den Bauwerken: Weimarer Rathaus, Weimarer Stadthaus, Renaissance-Bauten der Markt-Ostseite, u. a. mit dem Cranachhaus, Geleitschenke, historische Gastwirtschaft und eines der schönsten Fachwerkhäuser in Weimar, Goethes Wohnhaus mit Goethe-Nationalmuseum, Schillers Wohnhaus mit Schillermuseum, Goethe- und Schiller-Denkmal, Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, Römischem Haus und Parkhöhle und den Historischer Friedhof mit Fürstengruft und Russisch-Orthodoxer Grabkapelle. Aber auch Landeshauptstadt Erfurt ist ein Besuch wert (Krämerbrücke). Besonders schön zur Weihnachtszeit mit dem tollen Weihnachtsmarkt. 



 

 

mehr zu: Thüringer Besoldungsgesetz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-thueringen.de © 2024