PDF-SERVICE mit Büchern und eBooks Für nur 15 Euro (Laufzeit 12 Monate) können Sie mehr als zehn Bücher und eBooks zum Beamten-recht bzw. Tarifrecht herunterladen, lesen und ausdrucken (Rund ums Geld, Tarifrecht, Beamten-versorgung, Beihilfe, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst). Daneben bieten wir Mustervorlagen für den Schriftwechsel mit der Behördenleitung, z.B. bei Nebentätigkeit, Anträgen auf Teilzeit |
![]() |
Seminare zur Beamtenversorgung |
>>>Jetzt den komfortablen PDF-SERVICE bestellen |
>>>Mehr Infos zur Besoldung in Thüringen
Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte Beamtenrecht - leicht gemacht. Mit allen wichtigen Themen zu Besoldung, Versorgung und Beihilfe bleiben Sie auf dem Laufenden. Für nur 7,50 Euro schicken wir Ihnen das beliebte Taschenbuch an Ihre Postanschrift. Im ABO - 1 x jährlich - gewähren wir Ihnen einen Rabatt von 10 Prozent und Sie zahlen dann nur noch 6,75 Euro >>>hier zur Bestellung |
Besoldungstabelle für Beamtinnen und Beamte in Thüringen
Thüringen – Besoldungsrecht
Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes,vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.
Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023
Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). >>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.
Der Freistaat Thüringen wird das Tarifergebnis zum 01.12.2022 auf die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Beamten und Versorgungsempfänger/innen übertragen. Thüringens Landes-und Kommunalbeamte erhalten eine einmalige, steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1300 Euro (Anwärter 650 Euro). Damit wird die für alle angestellten Landesbeschäftigten vereinbarte Tarifregelung auf Beamte übertragen. Die Zahlung soll den Beamten voraussichtlich mit den Bezügen für April 2022 (also Ende März) steuerfrei ausgezahlt werden. Von dieser Zahlung ausgeschlossen bleiben die Beamten, die vor dem Stichtag 29.11.2021 in den Ruhestand gegangen sind. Sie erhalten keinerlei Ausgleich für ihren Einsatz in der Pandemie. Ebenso wenig wie die Versorgungsempfänger/innen.
Die derzeit geltenden Besoldungstabellen finden Sie auf dieser Seite. Zum 01.12.2022 werden dann neue Tabellen gelten, wenn die Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,8 Prozent angehoben werden.
Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Thüringen findet man unter www.besoldung-thueringen.de ➚
Besoldungstabelle A – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Familienzuschlag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag um 136,29 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 410,97 Euro.
Anrechnungsbetrag nach § 37 Abs. 2:
- in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8: 131,10 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 137,29 Euro
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 106,93 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 322,43 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,94 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 29,72 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 23,77 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 17,83 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung
hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 102,85 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 107,70 Euro
Besoldungstabelle B – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Besoldungstabelle C – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Besoldungstabelle W – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Besoldungstabelle R – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Allgemeine Stellenzulage – ab 1.1.2021
![]() |
Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte des Landes Thüringen
Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes,vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.
Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten
Wie die meisten Länder hat sich der Freistaat Thüringen am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Anwärterbezüge wurden ab 01.01.2019 und ab 01.01.2020 um einen Festbetrag von jeweils 50 Euro erhöht.
Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite eingebunden.
Unter www.besoldung-thueringen.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Thüringen.
Besoldungstabelle A – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Familienzuschlag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Für das erste und zweite zu berücksichtigende Kind erhöht sich der Familienzuschlag um 136,29 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 410,97 Euro.
Anrechnungsbetrag nach § 37 Abs. 2:
- in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8: 131,10 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 137,29 Euro
Besoldungstabelle B – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Besoldungstabelle C – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Besoldungstabelle W – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Besoldungstabelle R – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2021 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Allgemeine Stellenzulage – ab 1.1.2021
![]() |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 106,93 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 322,43 Euro. Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,94 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 29,72 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 23,77 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 17,83 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung
hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 102,85 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 107,70 Euro