Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW): § 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

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Zur Übersicht des Landesbeamtenversorgungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen

 

Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW):
§ 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

 

§ 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

(1) Bezieht eine Versorgungsempfängerin oder ein Versorgungsempfänger Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (Absatz 5), erhält sie oder er daneben ihre oder seine Versorgungsbezüge nur bis zum Erreichen der in Absatz 2 bezeichneten Höchstgrenze.

(2) Als Höchstgrenze gelten

1. für Ruhestandsbeamtinnen, Ruhestandsbeamte, Witwen und Witwer die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe des 1,39-fachen der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5,
2. für Waisen 40 Prozent des Betrages, der sich nach Nummer 1 ergibt,
3. für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, oder nach § 33 Absatz 3 Nummer 2 des Landesbeamtengesetzes in den Ruhestand versetzt worden sind, bis zum Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze nach § 31 Absatz 1 oder 2 des Landesbeamtengesetzes erreichen, 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens ein Betrag in Höhe von 71,75 Prozent des 1,39-fachen der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5, zuzüglich 525 Euro.

Bei der Berechnung der Höchstgrenze nach den Nummern 1 und 2 findet § 5 Absatz 1 Satz 3 und 4 keine Anwendung. Die Höchstgrenze erhöht sich um den jeweils zustehenden Unterschiedsbetrag nach § 58 Absatz 1.

(3) Der Versorgungsempfängerin oder dem Versorgungsempfänger ist mindestens ein Betrag in Höhe von 20 Prozent des Versorgungsbezuges zu belassen. Dies gilt nicht bei Bezug von Verwendungseinkommen aus einer den ruhegehaltfähigen Bezügen mindestens vergleichbaren Besoldungs- oder Entgeltgruppe oder sonstigem, in der Höhe vergleichbarem Verwendungseinkommen.

(4) Bei der Ruhensberechnung für eine frühere Beamtin, einen früheren Beamten, eine frühere Ruhestandsbeamtin oder einen früheren Ruhestandsbeamten mit Anspruch auf Versorgung nach § 44, ist mindestens ein Betrag als Versorgung zu belassen, der unter Berücksichtigung des Grades der Schädigungsfolgen infolge des Dienstunfalls dem Unfallausgleich entspricht. Dies gilt nicht, wenn wegen desselben Unfalls Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz zusteht.

(5) Erwerbseinkommen sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit einschließlich Abfindungen, aus selbständiger Arbeit, aus gewerblicher sowie aus land- und forstwirtschaftlicher Betätigung, abzüglich der Werbungskosten und Betriebsausgaben. Als Erwerbseinkommen gelten auch Gewinne aus Kapitalgesellschaften, in denen die Versorgungsempfängerin oder der Versorgungsempfänger ohne angemessene Vergütung tätig ist, soweit die Gewinne auf diese Tätigkeit entfallen. Im Übrigen bleiben Einkünfte aus Kapitalvermögen unberücksichtigt. Ein Verlustausgleich zwischen einzelnen Einkunftsarten ist nicht vorzunehmen. Nicht als Erwerbseinkommen gelten

1. Aufwandsentschädigungen, soweit sie keine Vergütungseigenschaft haben,
2. Jubiläumszuwendungen,
3. ein Unfallausgleich (§ 41),
4. steuerfreie Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung sowie
5. Einkünfte aus Nebentätigkeiten im Sinne von § 51 Absatz 1 Nummer 2 des Landesbeamtengesetzes.

Erwerbsersatzeinkommen sind Leistungen, die auf Grund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften kurzfristig erbracht werden, um Erwerbseinkommen zu ersetzen. Die Berücksichtigung des Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommens erfolgt monatsbezogen. Wird Einkommen nicht in Monatsbeträgen erzielt, ist es je Kalendermonat mit einem Zwölftel des Jahreseinkommens anzusetzen. Wurde die Erwerbstätigkeit keine zwölf Monate ausgeübt, ist das Gesamteinkommen zu gleichen Teilen auf die Monate der Erwerbstätigkeit umzulegen.

(6) Nach Ablauf des Monats, in dem die Versorgungsempfängerin oder der Versorgungsempfänger die Regelaltersgrenze nach § 31 Absatz 1 oder 2 des Landesbeamtengesetzes erreicht, gelten die Absätze 1 bis 5 nur für Erwerbseinkommen aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst (Verwendungseinkommen). Dies ist jede Beschäftigung im Dienst von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des deutschen öffentlichen Rechts oder ihrer Verbände; ausgenommen ist die Beschäftigung bei öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden. Der Verwendung im öffentlichen Dienst stehen gleich

1. die Verwendung im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung, an der eine Körperschaft oder ein Verband im Sinne des Satzes 2 durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist, sowie
2. die Beschäftigung im inländischen nichtöffentlichen Schuldienst.

Ob die Voraussetzungen des Satzes 3 Nummer 1 zutreffen, entscheidet auf Antrag der zuständigen Stelle oder der Versorgungsberechtigten das Finanzministerium.

(7) Erhält die Beamtin oder der Beamte Bezüge nach § 4 des Landesbesoldungsgesetzes und bezieht sie oder er zugleich Verwendungseinkommen (Absatz 6), werden die Bezüge um das Verwendungseinkommen verringert.

(8) Bezieht eine Beamtin oder ein Beamter im einstweiligen Ruhestand Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen nach Absatz 5, das nicht Verwendungseinkommen im Sinne des Absatzes 6 ist, so ruhen die Versorgungsbezüge um 50 Prozent des Betrages, um den sie und das Einkommen die Höchstgrenze übersteigen. Satz 1 gilt für Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit im Ruhestand entsprechend.

(9) Beziehen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit im Ruhestand neben ihren Versorgungsbezügen Verwendungseinkommen nach Absatz 6, ist Absatz 3 nicht anzuwenden. Für Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte auf Zeit im Ruhestand, die wegen Dienstunfähigkeit, die nicht auf einem Dienstunfall beruht, oder nach § 33 Absatz 3 Nummer 2 des Landesbeamtengesetzes in den Ruhestand versetzt worden sind und Verwendungseinkommen beziehen, bestimmt sich die Höchstgrenze nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1.

(10) Werden Versorgungsberechtigte im Rahmen der Mithilfe bei der Betreuung von Flüchtlingen im öffentlichen Dienst verwendet (Absatz 6 Satz 2 und 3), so gelten die hieraus bis zum Ablauf des Jahres 2018 erzielten Einkünfte nicht als Erwerbseinkommen.

(11) Der Zuschlag nach § 71a des Landesbesoldungsgesetzes gilt nicht als Erwerbseinkommen im Sinne des Absatzes 5.

(12) Werden Versorgungsberechtigte bei Behörden im Sinne des § 2 des Polizeiorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GV. NRW. S. 308; ber. S. 629) in der jeweils geltenden Fassung im öffentlichen Dienst verwendet (Absatz 6 Satz 2 und 3), so gelten die hieraus erzielten Einkünfte bis zum Ablauf des Jahres 2019 nicht als Erwerbseinkommen.

(13) Werden Versorgungsberechtigte im öffentlichen Dienst verwendet (Absatz 6 Satz 2 und 3), gelten die hieraus erzielten Einkünfte nach Ablauf des Monats, in dem

1. Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte die für sie geltende gesetzliche Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand
2. Hinterbliebene die Regelaltersgrenze nach § 31 Absatz 1 und 2 des Landesbeamtengesetzes

erreichen, bis zum Ablauf des Jahres 2024 nicht als Erwerbseinkommen. Ist die Hinterbliebene oder der Hinterbliebene zugleich Ruhestandsbeamtin oder Ruhestandsbeamter gilt abweichend von Satz 1 Nummer 2 der in Satz 1 Nummer 1 bezeichnete Zeitpunkt.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Nordrhein-Westfalen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber in Nordrhein-Westfalen.

In Nordrhein-Westfalen gibnt es noch mehr Sehenswertes, u.a.
- die Landeshauptstadt und Modemetropole Düsseldorf
- Dortmund (die Fußballstadt)
- dem schönen Neandertal
- und dem Erlebnis- und Freizeitpark Moviepark in Bottrop 
in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Höhepunke sind beispielsweise die Zeche Zollverein in Essen (die ehemals größte Steinkohlenzeche der Welt liegt mitten im Ruhrgebiet). Als UNESCO-Welterbe wird die Zeche auch „Eiffelturm des Ruhrpotts“ genannt.

Aber auch der Landschaftspark Duisburg-Nord ein eindrucksvolles Industriedenkmal. Der Ausblick ist atemberaubend. Wer kennt ihn nicht, den Kölner Dom? Die wahrlich imposante Kathedrale aus dem 13. Jahrhundert liegt am Hauptbahn-hof Köln und seit 1996 zählt der Dom zum UNESCO-Weltkulturerbe. Externsteine ist ebenfalls ein empfehlenswerter Ausflugstipp (die rund 40 Meter hohen Felsen liegen im Teutoburger Wald). Und auch die Kiddies gibt es noch ein Leckerli: die sensationelle Achterbahn "Tiger & Turtle". 

Mehr zur Fußballstadt Dortmund

Weitere Höhepunke im Umland von Dortmund sind beispielsweise:

Bauwerke

Ostenhellweg
Stadtmauer und Adlerturm als Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung
Krügerpassage im Krügerhaus am Westenhellweg

Altes Stadthaus am Friedensplatz

Die Krügerpassage in der Dortmunder Innenstadt ist die älteste Passage auf Dortmunder Stadtgebiet; sie wurde 1912 im Stil der Neorenaissance von Paul Lutter und Hugo Steinbach erbaut. Jedoch fiel sie im Zweiten Weltkrieg wie viele bedeutende Dortmunder Bauwerke dem Krieg zum Opfer und wurde erst 1953 wieder aufgebaut.

Das Vehoff-Haus am Ostenhellweg gehört zu den ältesten steinernen Profanbauten im Dortmunder Stadtzentrum.

Gesundheit in und um Dortmund
Stadt- und Landesbibliothek mit IWO-Hochhaus, RWE-Tower und Sparkassen-Hochhaus

Der RWE Tower, erbaut nach Plänen des Architekturbüros Gerber, ist nach der Petrikirche und der Reinoldikirche das dritthöchste Bauwerk der Dortmunder Innenstadt und wurde am 24. August 2005 eingeweiht.

Die Stadt- und Landesbibliothek Dortmund wurde 1999 südlich des Dortmunder Hauptbahnhofs eröffnet. Der von Architekt Mario Botta gestaltete Bibliotheksbau besteht aus einem rechteckigen Baukörper aus rosafarbenem Sandstein und einer vorgelagerten Glasrotunde.

Konzerthaus

Das Konzerthaus Dortmund im Brückstraßenviertel an der Kreuzung der Brückstraße mit der Ludwigstraße wurde im September 2002 eröffnet. Das Konzerthaus (auch Philharmonie für Westfalen genannt) reiht sich in die vorhandene Fassadenreihe ein, aber sticht gleichzeitig durch die Eckposition und die Schräge hervor.

Die Thier-Galerie mit ihren 33.000 Quadratmetern ist eines der neusten Großprojekte innerhalb des Wallrings. Neben einem modernen großflächigen Neubau wurde außerdem der ehemalige Verwaltungsbau der Thier-Brauerei aus den 1950er Jahren reaktiviert und das ehemalige Clemenschen Kaufhaus von 1902 als Repräsentationsbau des Klassizismus am Westenhellweg detailgetreu und mit einer neuen Außenterrasse rekonstruiert.

 

Urlaubsverzeichnis-Online  

Zur Suche in der Datenbank aller rund 6.000 Gastgeber, - darunter auch die Gastgeber von Dortmund - von Urlaubsverzeichnis-Online 


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

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Red 20251118 / 20251209 / 20260102 / 20260124 / 20260228 / 20260412

 

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