Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärter/innen und Ruhestandsbeamte im Freistaat Thüringen

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Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Freistaat Thüringen

Für Beamtinnen und Beamte sowie Beamtenanwärter und Rihestandsbeamte wurde bereits vor der Föderalismusreform 2006 mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 sogenannte „Öffnungsklauseln“ für die Zahlung von Sonderzahlungen beschlossen.

Damit konnten Bund und Länder abweichend von der bis dahin einheitlichen Regelung eines gleich hohen Weihnachtsgeldes selbstständig regeln, ob und in welcher Höhe sie solche „Sonderzahlungen“ gewähren wollen.

Die überwiegende Zahl der Länder - so auch Thüringen - haben den gesetzlichen Spielraum genutzt und entsprechende Kürzungen bzw. Streichungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld vorgenommen.

Welche Sonderzahlungen in Thüringen gezahlt werden, finden Sie in dieser Übersicht:

 

Bereich

Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern

Thüringen

Integration der Sonderzahlung in das Grundgehalt (zwischen 3,75 % und 0,84 % eines Monatseinkommens gestaffelt nach Besoldungsgruppen)

 


 

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Red 20210601 / UT RUS 2021 20210322 

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