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Arbeitszeitverordnung von Thüringen: § 19 In-Kraft-Treten

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§ 19 In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft und mit Ablauf des 31. Juli 2010 außer Kraft. Gleichzeitig mit In-Kraft-Treten nach Satz 1 tritt die Thüringer Verordnung über die Arbeitszeit der beamten vom 12. April 1995 (GVBl. S. 192), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. September 1999 (GVBl. S. 567), außer Kraft.


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