Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Landesbesoldung von Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen, die zun hohen Nachzahlungen führen wird). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) wird es  hohe Nachzahlungen geben (Medienberichten zufolge können alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro,rechnen. Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Amtsangemessene Alimentation in Thüringen

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Amtsangemessene Alimentation in Thüringen

Die amtsangemessene Alimentation für Beamtinnen, Beamte sowie Richter in Thüringen befindet sich in einer tiefgreifenden juristischen und gesetzgeberischen Überarbeitung. Nach wegweisenden Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und aktuellen Entscheidungen regionaler Gerichte ist die bisherige Besoldungsstruktur in weiten Teilen als verfassungswidrig zu niedrig eingestuft worden.

Aktuelle Rechtslage und Gerichtsurteile

Verwaltungsgericht Meiningen (November 2025): Das Gericht stellte in zwei Musterverfahren fest, dass die Thüringer Besoldung in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2024 verfassungswidrig zu niedrig war. Lediglich das Jahr 2023 wurde wegen einer einmaligen Sonderzahlung von 3.000 € als "gerade noch verfassungsgemäß" eingestuft. Die Verfahren liegen nun beim Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung.

Neuer BVerfG-Maßstab (September 2025): Das Bundesverfassungsgericht hat seine Mindestanforderungen an eine verfassungsgemäße Alimentation verschärft (Az. 2 BvL 20/17 u.a.). Diese neuen Kriterien erzwingen in ganz Deutschland eine grundlegende Neuberechnung des Abstands zum sozialhilferechtlichen Existenzminimum (Bürgergeld).

Geplantes Besoldungsanpassungsgesetz 2026/2027

Das Thüringer Finanzministerium (TFM) arbeitet aktuell an einem neuen Gesetzentwurf, um die Verfassungskonformität wiederherzustellen und gleichzeitig das aktuelle Tarifergebnis des TV-L (Tarifabschluss vom Februar 2026) systemgerecht zu übertragen.

Zusammenfassung im Gesetz: Thüringen plant, die verfassungsrechtlichen Anpassungen und die lineare Tariferhöhung in einem gemeinsamen Gesetzentwurf zu bündeln.

Garantie für das Haushaltsjahr 2025: Das Finanzministerium hat erklärt, dass eine verfassungsgemäße Alimentation rückwirkend für 2025 über dieses neue Anpassungsgesetz garantiert wird. Eine gesonderte Geltendmachung für das Jahr 2025 ist laut Gewerkschaften (wie der GEW Thüringen) daher nicht zwingend erforderlich.

Alimentativer Ergänzungszuschlag (Bestandsaufnahme)

Bislang behilft sich das Land mit Sonderzuschlägen, um das geforderte Abstandsgebot zu wahren:

Thüringer Landesamt für Finanzen

Diese "Hybridlösungen" stehen bei den Gewerkschaften wie dem tbb beamtenbund und tarifunion thüringen in der Kritik, da sie die strukturellen Mängel der Grundbesoldungstabelle nicht dauerhaft beheben.

Was müssen Betroffene jetzt tun?

Zeitraum Handlungsbedarf für Beamte / Ruhestandsbeamte

Vergangene Jahre (bis 2024) Dringend erforderlich. Nachzahlungen für zurückliegende Jahre gewährt das Land in der Regel nur denjenigen, die ihre Ansprüche im jeweiligen Haushaltsjahr zeitnah geltend gemacht oder Widerspruch/Klage erhoben haben.

Jahr 2025 Optional. Aufgrund der Zusage des Ministeriums rechtlich abgesichert, Gewerkschaften bieten dennoch Musteranträge für vorsorgliche Absicherungen an.

Jahr 2026 Abwarten des Gesetzentwurfs. Die Übertragung der TV-L-Erhöhung (2,8 % ab April 2026) und die strukturelle Anpassung befinden sich im Gesetzgebungsverfahren.

Musterformulare für Widersprüche und Anträge auf Gewährleistung einer verfassungskonformen Alimentation stellen die jeweiligen Gewerkschaften (z.B. dbb thüringen oder GdP Thüringen) in ihren Mitgliederbereichen digital zur Verfügung.

Möchten Sie nähere Informationen dazu, wie Sie einen Widerspruch für zurückliegende Jahre einlegen können, oder interessieren Sie sich für die voraussichtlichen Zuschlagshöhen für kinderreiche Familien nach den neuen Berechnungsmodellen?

 

Von der GEW Thüringen 

Inklusive Musterschreiben
Amtsangemessene Alimentation

Ist die Besoldung der Beamten und Ruhestandsbeamten in Thüringen unzureichend und deshalb verfassungswidrig zu niedrig?

Justizzentrum Meiningen - Wikimedia Commons CC BY-SA 3.0 - Von Kramer96
08.12.2025 - Heike Schiecke

Das VG Meiningen hat mit Beschluss vom 5. 11.2025 die Besoldung zweier Richter in Thüringen in den zurückliegenden Jahren für unzulässig zu niedrig festgestellt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung in Thüringen dem BVerfG zur Überprüfung vorgelegt – 1 K 1270/25 Me u.a.–. Das BVerfG hat sich aktuell mit der Beamtenbesoldung in Berlin auseinandergesetzt und mit dem Beschluss vom 17.9.2025 die Parameter zur Überprüfung der verfassungsgemäßen amtsangemessene Alimentation fortentwickelt –2 BvL 5/ 18 u.a.–. Auf der Grundlage der fortentwickelten Parameter wird auch die Thüringer Besoldung zu überprüfen sein.

Grundsätzlich gilt:

Das Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren. Es hat – im Zusammenwirken mit dem Lebenszeitprinzip – vor allem die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten im Interesse einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Verwaltung zu gewährleisten. Das Berufsbeamtentum sichert auf diese Weise das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab. Bei der konkreten Umsetzung hat der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum. Die Grenzen werden überschritten, wenn die Besoldung im Hinblick auf das Alimentationsprinzip unzureichend ist. Dies unterliegt der Kontrolle des BVerfG.

Ist die Beamtenbesoldung unklar, sind Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation durch die Beamten und Versorgungsempfänger zeitnah im jeweiligen Haushaltsjahr geltend zu machen. Eine Geltendmachung wird im rechtlichen Sinne als Widerspruch gegen die aktuelle Besoldung gewertet. Das TLF, welches für die Bezüge der Beamten zuständig ist, befindet über einen Widerspruch im Wege des Widerspruchsbescheides. Hiergegen ist innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.

Die GEW Thüringen will ihre Mitgliedschaft gerade nicht in eine solche fristgebundene Bedrängnis bringen. Deshalb haben wir bislang darauf verzichtet, massenhaft zu Widersprüchen aufzurufen. Wir haben darauf vertraut, dass der Thüringer Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG stets erfüllen und das ThürBesG entsprechend verfassungsgemäß anzupassen wird. Das erwarten wir auch jetzt!

Genau deshalb hat der DGB Hessen Thüringen im Zusammenhang mit dem Beschluss des VG Meiningen ordentlich Druck auf das Thüringer Finanzministerium ausgeübt, gänzlich auf eine zeitnahe Geltendmachung zu verzichten, über eingehende Widersprüche vorerst nicht zu befinden, diese ruhen zu lassen, bis die Gesetzesänderung beschlossen ist oder das BVerfG entschieden hat. Auf ein solches Handeln der Behörde besteht jedoch kein Anspruch.

Das TFM hat eingelenkt und ausdrücklich erklärt: Sollte für das Jahr 2025 die Alimentation nicht den neuen verfassungsgerichtlichen Vorgaben entsprechen, wird durch Regelungen im vom TFM vorzulegenden Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes 2026/2027 für alle Beamten und Richter eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet. Damit ist für das Haushaltsjahr 2025 eine Geltendmachung nicht geboten.

Für zurückliegende Jahre gilt diese Erklärung nicht, hier wird weiterhin auf die in den letzten Jahren erfolgte zeitnahe Geltendmachung für das Haushaltsjahr abgestellt.

Mitgliedern, die trotzdem für 2025 aktiv werden wollen, stellen wir gern Musterschreiben für die Geltendmachung der amtsangemessenen Alimentation der Beamten oder der amtsangemessenen Versorgung der Ruhestandsbeamten zur Verfügung. Mitglieder finden die Muster im Downloadbereich.

 


 


 

 

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