Thüringer Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen (Thüringer Mutterschutzverordnung -ThürMuSchVO-): § 8 Weitere Gesundheitsschutzbestimmungen

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Thüringer Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen (Thüringer Mutterschutzverordnung -ThürMuSchVO - ): § 8 Weitere Gesundheitsschutzbestimmungen

 

§ 8 Weitere Gesundheitsschutzbestimmungen

Hinsichtlich der Beurteilung der Gestaltung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsplatzes, der Festlegung von Schutzmaßnahmen, der unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere und stillende Beamtinnen, der Rangfolge von Schutzmaßnahmen sowie der Dokumentation und Information sind die §§ 9 bis 14 MuSchG entsprechend anzuwenden.


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Red 20231130

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