Meldung für Beamte und den öffentlichen Dienst in Thüringen: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung: Professorenbesoldung in Hessen widerspricht Verfassung - DBB fordert Bund und Länder zur Korrektur auf

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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung: Professorenbesoldung in Hessen widerspricht Verfassung - DBB fordert Bund und Länder zur Korrektur auf

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 die Besoldung von Professoren im Land Hessen für verfassungswidrig erklärt. Der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen forderte daraufhin in Berlin den Bund und die Länder auf, die entsprechenden Besoldungsregelungen zu korrigieren: Wir brauchen dringend die Anhebung der Grundbesoldung für Professorinnen und Professoren, zumindest auf das Niveau der C-Besoldung vor der Reform 2005.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mache deutlich, so Heesen, dass die Bezahlstrukturen im öffentlichen Dienst in den letzten Jahren erheblich gelitten hätten. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben für eine amtsangemessene Alimentation werden nicht mehr erfüllt. Alimentation heißt nämlich nicht Bezahlung nach Gutsherrenart, sondern bedeutet, dass Inhaber öffentlicher Ämter nach Verantwortung und Leistung zu bezahlen sind. Die Entscheidung von Karlsruhe ist eine Klatsche für die 2005 vorgenommene Reform der Hochschulbesoldung, die eigentlich zum Ziel hatte, den Hochschulbereich für qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchs attraktiver zu machen. Das Gegenteil ist passiert.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 15.02.2012


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