Thüringer Besoldungsgesetz: § 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung, Dienstwohnungsbestimmungen

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

 

§ 10 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung, Dienstwohnungsbestimmungen

(1) Erhält ein Beamter oder Richter Sachbezüge, so werden diese unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Verwaltungsvorschriften über die Anrechnung von Sachbezügen erlässt für die Beamten und Richter des Landes das für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium, für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts das jeweils zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für das Besoldungsrecht zuständigen Ministerium.
(3) Das für das Besoldungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Dienstwohnungsbestimmungen zu erlassen, in denen insbesondere die Zuweisung, Nutzung, Verwaltung und Festlegung des Nutzungswertes einer Dienstwohnung, die Anrechnung auf die Dienstbezüge (Dienstwohnungsvergütung) sowie den höchstens anzurechnenden Betrag (höchste Dienstwohnungsvergütung) zu regeln sind.

Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Thüringen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem Wanderparadies und Biathlongebiet in Thüringen. Die wunderbare Stadt Weimarmit den Bauwerken: Weimarer Rathaus, Weimarer Stadthaus, Renaissance-Bauten der Markt-Ostseite, u. a. mit dem Cranachhaus, Geleitschenke, historische Gastwirtschaft und eines der schönsten Fachwerkhäuser in Weimar, Goethes Wohnhaus mit Goethe-Nationalmuseum, Schillers Wohnhaus mit Schillermuseum, Goethe- und Schiller-Denkmal, Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, Römischem Haus und Parkhöhle und den Historischer Friedhof mit Fürstengruft und Russisch-Orthodoxer Grabkapelle. Aber auch Landeshauptstadt Erfurt ist ein Besuch wert (Krämerbrücke). Besonders schön zur Weihnachtszeit mit dem tollen Weihnachtsmarkt. 



 

 

mehr zu: Thüringer Besoldungsgesetz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-thueringen.de © 2024