Thüringer Besoldungsgesetz: § 42 Ausgleichszulage bei Dienstherrnwechsel

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

§ 42 Ausgleichszulage bei Dienstherrnwechsel

(1) Wird ein Beamter oder Richter auf seinen Antrag oder auf Grund einer erfolgreichen Bewerbung in den Geltungsbereich dieses Gesetzes versetzt und verringern sich aus diesem Grund seine Dienstbezüge, kann er eine Ausgleichszulage erhalten, wenn für die Gewinnung ein dienstliches Bedürfnis besteht. Sie wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen seinen jeweiligen Dienstbezügen und den Dienstbezügen gewährt, die ihm in seiner bisherigen Verwendung zugestanden haben. Die Ausgleichszulage vermindert sich bei jeder Erhöhung der Dienstbezüge oder der Versorgungsbezüge um die Hälfte der Bezügeerhöhung. § 41 Abs. 1 Satz 3 und 6 gilt entsprechend.
(2) Dienstbezüge im Sinne dieser Bestimmung sind das Grundgehalt, Amtszulagen, Stellenzulagen und der Familienzuschlag. Die Verringerung einer anderen als der allgemeinen Stellenzulage wird nur ausgeglichen, wenn sie auch in der bisherigen Verwendung zugestanden hat.
(3) Die Entscheidung über die Gewährung der Ausgleichszulage bei Dienstherrnwechsel trifft die oberste Dienstbehörde.

Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Thüringen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem Wanderparadies und Biathlongebiet in Thüringen. Die wunderbare Stadt Weimarmit den Bauwerken: Weimarer Rathaus, Weimarer Stadthaus, Renaissance-Bauten der Markt-Ostseite, u. a. mit dem Cranachhaus, Geleitschenke, historische Gastwirtschaft und eines der schönsten Fachwerkhäuser in Weimar, Goethes Wohnhaus mit Goethe-Nationalmuseum, Schillers Wohnhaus mit Schillermuseum, Goethe- und Schiller-Denkmal, Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, Römischem Haus und Parkhöhle und den Historischer Friedhof mit Fürstengruft und Russisch-Orthodoxer Grabkapelle. Aber auch Landeshauptstadt Erfurt ist ein Besuch wert (Krämerbrücke). Besonders schön zur Weihnachtszeit mit dem tollen Weihnachtsmarkt. 



 

 

mehr zu: Thüringer Besoldungsgesetz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-thueringen.de © 2024